Beschreibung
Durch verschiedene Satzungen sollen die städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten sichergestellt werden.
Durch verschiedene Satzungen sollen die städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten sichergestellt werden.
Sanierungsprogramme bieten für Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Gebäudes den Anreiz, Zuschüsse für Maßnahmen zur Aufwertung ihres Gebäudes zu erhalten.
Zur Stärkung und weiteren positiven Entwicklung der Stadtbezirke und Stadtteile engagiert sich die Stadt regelmäßig mit verschiedenen Stadterneuerungsmaßnahmen. Diese sind aktuell in den Handlungsfeldern 04 (Vitale Stadtteile) und 05 (Lebendige Innenstadt) abgebildet.
In den letzten Jahren sind immer mehr Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, zugunsten einer Neubebauung abgebrochen worden. Die Erhaltungssatzung soll Qualitätsmaßstäbe stärker definieren und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindern.
Ziel der Planung ist zum einen der Erhalt des Erscheinungsbildes des städtebaulichen Ensembles und zum anderen der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Eigentümer den gegenwärtigen Zustand zu sichern.
Über die Infokarte der Stadt Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, diesen Bebauungsplan einzusehen.