Beschreibung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erklärt in Artikel 3 dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zu den Aufgaben des Staates gehört die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Staat ist über das in der Verfassung verankerte Grundrecht dazu verpflichtet, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Bereits in der Präambel der Istanbul-Konvention wird von den Unterzeichnerstaaten, d. h. auch von Deutschland verlangt, anzuerkennen, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist. Darüber hinaus wird das Anerkenntnis eingefordert, dass historisch gewachsene ungleiche Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.
Das Europäische Gewaltschutzgesetz, mit dem Originaltitel: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt, ist seit dem 1. Februar 2018 rechtsbindend für Deutschland.
Es, gibt in "Artikel 4 - Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung" unmissverständliche Vorgaben, die auch in Ludwigsburg umzusetzen sind: "(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des Rechts jeder Person, insbesondere von Frauen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich frei von Gewalt zu leben. (2) Die Vertragsparteien verurteilen jede Form von Diskriminierung der Frau und treffen unverzüglich die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu ihrer Verhütung (...)."
Die Hochschultage zur Istanbul-Konvention sind in der Stadt Ludwigsburg ein jährliches, digitales Event, bei dem jeweils im November zum Europäischen Gewaltschutzgesetz über das Gesetz aufgeklärt wird. Die Online-Veranstaltung wird in Kooperation mit den Ludwigsburger Hochschulen durchgeführt.
Mit dieser Maßnahme entspricht die Stadt Ludwigsburg "Artikel 13 - Bewusstseinsbildung" sowie "Artikel 14 - Bildung" der Europäischen Gesetzesvorgaben.
Mit dem Ludwigsburger Hochschultag zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt machen die fünf Hochschulen in Ludwigsburg sowie die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis auf verschiedene Aspekte der Instanbul-Konvention aufmerksam. Jedes Jahr nimmt der Hochschultag einen Teilaspekt geschlechterbasierter Gewalt in den Fokus.
Folgende Teilaspekte wurden bisher thematisiert: