Beschreibung
Mit der gesetzlichen Grundlage des §8a und §8b SGB VIII sind die Träger von Einrichtungen für die Sicherstellung des Kindeswohls und der verbindlichen Mitwirkung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung verantwortlich.
Schutzkonzepte dienen dazu Machtmissbrauch zu verhindern und Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Sie tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Betreuungskräften erkannt werden und Hilfe erhalten.
In der Erarbeitung der Risikoanalyse werden alle Mitarbeiter*innen der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet verpflichtend geschult kinderschutzrelevante Strukturen zu erkennen und fachgerecht zu reagieren. Alle in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eingesetzte Mitarbeitende bestätigen ihre Schutzfunktion durch eine Selbstverpflichtungserklärung.