Beschreibung
Mit der gesetzlichen Grundlage des §8a und §8b SGB VIII sind die Träger von Einrichtungen für die Sicherstellung des Kindeswohls und der verbindlichen Mitwirkung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung verantwortlich.
Schutzkonzepte dienen dazu Machtmissbrauch zu verhindern und Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Sie tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Betreuungskräften erkannt werden und Hilfe erhalten.