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SG7Kinderschutzkonzepte für Bildungseinrichtungen

Bild: stock.adobe.com/Tonktiti

Fortschritt

Fortlaufend
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Beschreibung

Mit der gesetzlichen Grundlage des §8a und §8b SGB VIII sind die Träger von Einrichtungen für die Sicherstellung des Kindeswohls und der verbindlichen Mitwirkung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung verantwortlich.

Schutzkonzepte dienen dazu Machtmissbrauch zu verhindern und Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Sie tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Betreuungskräften erkannt werden und Hilfe erhalten.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen2025

    Grundschulung Kinderschutz für pädagogische Mitarbeitende

    In der Erarbeitung der Risikoanalyse werden alle Mitarbeiter*innen der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet verpflichtend geschult kinderschutzrelevante Strukturen zu erkennen und fachgerecht zu reagieren. Alle in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eingesetzte Mitarbeitende bestätigen ihre Schutzfunktion durch eine Selbstverpflichtungserklärung.

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.10.2023

    Konzepterarbeitung und Einführung

    Neben dem festgesetzten Verfahrensablauf und der fachgerechten Dokumentation von Kinderschutzfällen, erarbeiten alle Mitarbeitende innerhalb der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet Konzepte zum Schutz der Kinder. Dieses Verfahren fördert die präventive Wirkung für und mit den pädagogischen Mitarbeitenden und gewährleistet einen professionellen und angemessenen Umgang in schwierigen Situationen.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 08.11.2024