Beschreibung
Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch erlassen werden können. Rechtsgrundlage dafür ist der § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB. Sie dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Der Gemeinderat hat am 29.03.23 die Erhaltungssatzung Neckarweihingen beschlossen:
Vorlagen-Nr. 035/23