Beschreibung
Seit 1971 gibt es die Städtebauförderung – eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Sie hat sich in diesen 50 Jahren als wichtiges Förderinstrument für eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Stadtentwicklung erwiesen und unterstützt seither Städte und Gemeinden bei ihren baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Bundesweit wurden in diesen 50 Jahren mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen in 3.900 Kommunen gefördert, darunter auch seit Anfang an die Stadt Ludwigsburg.
Seit den 1970er Jahren wurden in Ludwigsburg in 28 Sanierungsgebieten zahlreiche Maßnahmen realisiert. Weit über 100 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln – von Bund, Land und aus dem städtischen Haushalt – wurden und werden in die Barockstadt und die teilweise über 1.200 Jahre alten Stadtteile investiert.
Durch die Mittel der Städtebauförderung können im "Ortskern Poppenweiler" welches im Sanierungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) läuft, können Ordnungsmaßnahmen und umfassende Modernisierungsmaßnahmen sowohl im öffentlichen Bereich als auch von Privatpersonen finanziell bezuschusst werden.
- 26.01.2005 - Beschluss der Vorbereitenden Untersuchung (VU) durch den Gemeinderate
- 05.02.2005 - Öffentliche Bekanntmachung (VU)
- 20.09.2006 - Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP)
- 27.09.2006 - Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durch den Gemeinderat
- 07.10.2006 - Öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung (Rechtskraft)
- 26.03.2013 - Überführung in das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)
- 15.01.2015 - Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 31.12.2016
- 11.02.2020 - Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 30.04.2023
- 16.02.2023 - Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 30.04.2025
Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Poppenweiler:
- Gestalterische Verbesserung des Stadtbildes durch Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung der historisch gewachsenen typischen Baustruktur.
- Sensibler Umgang mit Kulturdenkmalen und ortsbildprägenden Gebäuden durch Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und deren Umfeld.
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Entsiegelung von Flächen und Begrünungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum.
- Verbesserung der Parkierungssituation, Schaffung von PKW-Stellplätzen/Garagen durch z. B. Beseitigung von funktionslos gewordenen Nebengebäuden.
- Stärkung der Wohnfunktion durch ortsbildgerechte Modernisierung und Instandsetzung
- Erhaltung und Stärkung des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes durch Stärkung der Wohnfunktion und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Ortskern.
- Stärkung der vorhandenen touristischen Infrastruktur und der Gastronomiebetriebe
- Schaffen von Identitätsbewusstsein in der Bevölkerung u. a. durch Stärkung des kulturellen Angebots.