Beschreibung
Seit 1971 gibt es die Städtebauförderung – eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Sie hat sich in diesen 50 Jahren als wichtiges Förderinstrument für eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Stadtentwicklung erwiesen und unterstützt seither Städte und Gemeinden bei ihren baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Bundesweit wurden in diesen 50 Jahren mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen in 3.900 Kommunen gefördert, darunter auch seit Anfang an die Stadt Ludwigsburg.
Seit den 1970er Jahren wurden in Ludwigsburg in 28 Sanierungsgebieten zahlreiche Maßnahmen realisiert. Weit über 100 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln – von Bund, Land und aus dem städtischen Haushalt – wurden und werden in die Barockstadt und die teilweise über 1.200 Jahre alten Stadtteile investiert.
Durch die Mittel der Städtebauförderung kann in der "Jägerhofkaserne" welches im Sanierungsprogramm Sozialer Zusammenhalt (SZP) läuft, eine Konversion des brachliegenden Kasernenareals durchgeführt werden.
Sanierungsgebiet Jägerhofkaserne
- 21.03.2018 - Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
- 06.04.2020 - Überführung in das Programm "Sozialer Zusammenhalt (SZP)"
Sanierungsziele:
Mit der Konversion des brachliegenden Kasernenareals wird insbesondere die innerstädtische Nachverdichtung untergenutzter Flächenpotentiale vorangetrieben. Mit einem Mix aus unterschiedlichen Wohnformen und Angeboten wird auf dem 1,6ha großen Gelände dann vor allem eine sozial ausgeglichene Wohnungssituation gefördert. Dabei sollen bis Ende 2026 auf dem Gelände rund 160 Wohnungen im Bestand sowie im Neubau entstehen – darunter auch 70 Sozialwohnungen.
Neben der Schaffung von Wohnraum entsteht durch ca. 4.000m² Gewerbefläche, eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung sowie eine kleine Gastronomie ein vitales Quartier, das eine vielfältige und nachhaltige Nutzungsdurchmischung bietet. Die Parkierung ist durch eine Tiefgarage mit Erschließung zu allen Gebäuden im Innenhof vorgesehen.