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BV3Vereinbarung von Vorkaufs-, Ankaufs- und Wiederkaufsrechten

Fortschritt

Fortlaufend
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Beschreibung

Um sich als Stadt langfristig Zugriffsmöglichkeiten auf einzelne Grundstücke zu sichern und um Fehlentwicklungen gegenzusteuern, vereinbart die Stadt vertragliche Vorkaufs-, Ankaufs- und Wiederkaufsrechte beim Verkauf strategisch relevanter Grundstücke.

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Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 30.10.2024