Beschreibung
Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht stellt eine Chance für günstigeren Wohnraum dar (Grundstück muss nicht gekauft bzw. finanziert werden). Gleichzeitig verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt, die sich langfristig gesehen Zugriffsmöglichkeiten auf das Grundstück erhält.
Das Erbbaurecht wird daher regelmäßig als Instrument bei ausgewählten, geeigneten und strategisch relevanten Grundstücken eingesetzt.
So werden beispielsweise im neu entstehenden Wohnpark Fuchshof mehrere Grundstücke nur im Erbbaurecht vergeben.