Beschreibung
Seit August 2013 haben Kinder in Deutschland ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Die Kommunen stehen somit der Herausforderung gegenüber, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten, um somit einen subjektiven Rechtsanspruch zu gewährleisten.
Die besondere Herausforderung besteht folglich darin, den Bedarf für eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben, auf welche einerseits ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht, deren Inanspruchnahme jedoch andererseits nicht verpflichtend ist.
Die Bereitstellung von bedarfsgerechten Betreuungsplätzen für alle Ludwigsburger Kinder bis zum Schuleintritt ist deswegen eine grundsätzliche Aufgabe der Stadtverwaltung in Form einer regelmässigen Bedarfsplanung.
Bedarfsgerecht bedeutet:
- 55% aller Ludwigsburger Kinder unter 3 Jahren erhalten einen Betreuungsplatz.
- 105% aller Ludwigsburger Kinder über 3 Jahren und bis zum Schuleintritt erhalten einen Betreuungsplatz.
Warum bedarf es mehr als einen Anteil von 100% an Betreuungsplätzen?
- Inklusionskinder belegen 2 Plätze.
- In Ludwigsburg werden in Betriebseinrichtungen und in Ausnahmefällen auch Kinder aufgenommen, deren 1. Wohnsitz nicht in Ludwigsburg ist
Somit müssen mehr als die Anzahl aller Ludwigsburger Kinder abgedeckt werden.
Nach Ermittlung der Bedarfslage werden mit den Interessenten und den Trägern Gespräche über die Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen geführt. Hierzu wird die Trägerkonferenz Kindertageseinrichtungen einberufen. Die Beratungsergebnisse fließen in die Beschlussempfehlung zur Bedarfsplanung ein.