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VA1Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen

Bild: stock.adobe.com/Rob

Fortschritt

Fortlaufend
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Beschreibung

Seit August 2013 haben Kinder in Deutschland ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Die Kommunen stehen somit der Herausforderung gegenüber, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten, um somit einen subjektiven Rechtsanspruch zu gewährleisten.

Die besondere Herausforderung besteht folglich darin, den Bedarf für eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben, auf welche einerseits ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht, deren Inanspruchnahme jedoch andererseits nicht verpflichtend ist.

Die Bereitstellung von bedarfsgerechten Betreuungsplätzen für alle Ludwigsburger Kinder bis zum Schuleintritt ist deswegen eine grundsätzliche Aufgabe der Stadtverwaltung in Form einer regelmässigen Bedarfsplanung.

Bedarfsgerecht bedeutet:

  • 55% aller Ludwigsburger Kinder unter 3 Jahren erhalten einen Betreuungsplatz.
  • 105% aller Ludwigsburger Kinder über 3 Jahren und bis zum Schuleintritt erhalten einen Betreuungsplatz.

Warum bedarf es mehr als einen Anteil von 100% an Betreuungsplätzen?

  • Inklusionskinder belegen 2 Plätze.
  • In Ludwigsburg werden in Betriebseinrichtungen und in Ausnahmefällen auch Kinder aufgenommen, deren 1. Wohnsitz nicht in Ludwigsburg ist

Somit müssen mehr als die Anzahl aller Ludwigsburger Kinder abgedeckt werden.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen2025

    Trägerkonferenz

    Nach Ermittlung der Bedarfslage werden mit den Interessenten und den Trägern Gespräche über die Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen geführt. Hierzu wird die Trägerkonferenz Kindertageseinrichtungen einberufen. Die Beratungsergebnisse fließen in die Beschlussempfehlung zur Bedarfsplanung ein.

  • Zu erledigen2025

    Vorlagenerstellung

    Nach Abschluss der Beratungen mit Trägern und Eltern werden die Ergebnisse in einer Beschlussvorlage den kommunalen Gremien als Empfehlung vorgestellt.

  • Zu erledigen2025

    Antragsprüfung

    Prüfung der Anträge zur Aufnahme in die Kita-Bedarfsplanung und der Änderungsanträge zu Kita-Gruppen

    Alle Anträge werden von der Stadtverwaltung einzeln in ihrer Auswirkung auf den Stadtteil und auf die Gesamtstadt hin überprüft - zunächst in der Abteilung, dann mit der Fachbereichsleitung, anschließend mit dem Dezernenten.

    Das Ergebnis dient als Grundlage für die weiteren Beratungen mit den Trägern in der Steuerungsgruppe Kindertageseinrichtungen und der Trägerkonferenz Kindertageseinrichtungen. Die Empfehlung des Gremiums wird bei den Beratungen im Gemeinderat und seinen Ausschüssen bekannt gegeben und ggf. berücksichtigt.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 08.11.2024