Beschreibung
Fahrzeuge stoßen nicht nur CO2 aus, sondern verursachen auch Lärmemissionen. Diese gilt es, zum Wohle aller Bürger*innen und insbesondere der Anwohner*innen in den besonders betroffenen Straßenzügen, zu reduzieren.
Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf den Menschen zu verringern, sind Kommunen dazu verpflichtet, sogenannte „Lärmaktionspläne“ aufzustellen. Im Rahmen der Lärmkartierung werden die durch den Verkehr verursachten Lärmimmissionen berechnet und dargestellt. Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinderat können dann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen.
Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig nach 5 Jahren überprüft und fortgeschrieben werden.
Der Beschluss des Lärmaktionsplan ist der eigentliche Startschuss für die Umsetzung von Maßnahmen und für den Einstieg in die weitergehenden Detailprüfungen. In manchen Fällen kann die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen, intensiver Abstimmungsprozesse und längerer Finanzierungsvorläufe dazu führen, dass die Realisierung auch längere Zeit in Anspruch nimmt. Nicht auszuschließen ist auch, dass Maßnahmen sich im Zuge der genauen Prüfung als nicht sinnvoll herausstellen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch Tempo 30 unzumutbare Fahrtzeitverlängerungen für den Busverkehr ergeben, unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu erwarten sind oder kein gleichmäßiger Verkehrsfluss mehr sicherzustellen ist.
Aus dem Lärmaktionsplan ergibt sich die weitere schrittweise Umsetzung der reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Ziel ist Tempo 40 auf den Hauptachsen, Tempo 30 auf den untergeordneten Achsen.
In allen Wohngebieten wurde mindestens eine Tempo-30-Regelung eingeführt
Der Entwurf des Lärmaktionsplans war über das Ludwigsburger Bürgerbeteiligungsportal unter meinLB abrufbar und wurde im Foyer des Rathauses zur Einsichtnahme bereitgestellt. Parallel lief die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen werden nun abgewogen und das Ergebnis in den politischen Gremien behandelt. Der finale Beschluss erfolgt daran anschließend.