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EM19Aktionsplan zur Lärmminderung im Verkehr (Lärmaktionsplan)

Bild: Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)

Fortschritt

Fortlaufend
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Beschreibung

Fahrzeuge stoßen nicht nur CO2 aus, sondern verursachen auch Lärmemissionen. Diese gilt es, zum Wohle aller Bürger*innen und insbesondere der Anwohner*innen in den besonders betroffenen Straßenzügen, zu reduzieren.

Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf den Menschen zu verringern, sind Kommunen dazu verpflichtet, sogenannte „Lärmaktionspläne“ aufzustellen. Im Rahmen der Lärmkartierung werden die durch den Verkehr verursachten Lärmimmissionen berechnet und dargestellt. Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinderat können dann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen.

Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig nach 5 Jahren überprüft und fortgeschrieben werden. Die letzte Fortschreibung ist im Jahr 2020 erfolgt und wurde im Sommer 2021 abgeschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans war vom 1. März 2021 bis 6. April 2021 über das Ludwigsburger Bürgerbeteiligungsportal unter meinLB abrufbar und wurde im Foyer des Rathauses zur Einsichtnahme bereitgestellt. Das Ergebnis wurde in den politischen Gremien behandelt. Nach Vorberatung im Ausschuss für Mobilität, Technik und Umwelt am 10.6.2021 erfolgte am 23.6.2021 der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat. Die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen finden Sie hier:

Weitere Downloads:

Der Beschluss ist der eigentliche Startschuss für die Umsetzung von Maßnahmen und für den Einstieg in die weitergehenden Detailprüfungen. In manchen Fällen kann die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen, intensiver Abstimmungsprozesse und längerer Finanzierungsvorläufe dazu führen, dass die Realisierung auch längere Zeit in Anspruch nimmt. Nicht auszuschließen ist auch, dass Maßnahmen sich im Zuge der genauen Prüfung als nicht sinnvoll herausstellen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch Tempo 30 unzumutbare Fahrtzeitverlängerungen für den Busverkehr ergeben, unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu erwarten sind oder kein gleichmäßiger Verkehrsfluss mehr sicherzustellen ist. Spätestens alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Die nächste Lärmkartierung ist für 2025 vorgesehen und wird die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigen.

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Letzte Aktualisierung 29.10.2024