Zielformulierung
Bis zum Jahr 2030 sind die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 48% im Vergleich zu 1990 reduziert. Zudem sind die gesetzlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Außerdem wird es keine Tagesüberschreitungen der Luftschadstoffgrenzwerte in Ludwigsburg geben.
Begründung
Die Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen ist sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene von höchster Priorität. Das Klimaschutzgesetz sieht eine Reduktion der deutschlandweiten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 48% im Vergleich zu 1990 vor, sodass Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden können (Deutscher Bundestag, 2021).
Dies entspricht einer gesamtstädtischen Reduktion von 146.000 Tonnen Treibhausgasemissionen im Jahr 2016 zu 64.000 Tonnen Treibhausgasemissionen für das Zieljahr 2030 (IFEU, 2019).
Im Vergleich dazu lag der Wert der energiebedingten Treibhausgasemissionen in Ludwigsburg im Verkehrssektor im Jahr 1990 bei 124.000 Tonnen. Die Belastung durch Luftschadstoffe ist hingegen lokal von großer Bedeutung, so gelten Lärm- und Luftschadstoffemissionen als Auslöser für zahlreiche Krankheiten (Amt für Umweltschutz, o. J. & UBA, 2019).
Gemäß Lärmaktionsplanung werden aktuell 4.160 Ludwigs- burgerinnen und Ludwigsburger durch übermäßigen Verkehrslärm (LDEN > 65 dB (A)) belastet (Accon, 2020). Während die Tagesgrenzwerte der Stickoxide seit 2016 nicht mehr überschritten wurden, konnten im Jahr 2019 an unterschiedlichen Messpunkten an 2 bzw. 11 Tagen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte festgestellt werden (LUBW, 2020).