Beschreibung
Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrern grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Um den Radverkehr zu fördern und Radfahrer*innen lange Umwege zu ersparen, nutzen wir die Möglichkeit Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen. Dies geschieht sukzessive für alle Einbahnstraßen, wenn nichts dagegenspricht, wie z.B. die Verkehrssicherheit.
Das heißt: wir fügen den Zusatz "Fahrrad frei" hinzu, das Radfahrende berechtigt die Einbahnstraße in beide Richtungen zu befahren. Am Anfang der Straße wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende wird unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Fahrrad frei“ platziert.
Die Freigabe für den Radverkehr gilt bereits in vielen Einbahnstraßen in Südstadt, Oststadt und Stadtteil Grünbühl.