Zielformulierung
Der öffentliche Raum wird zugunsten der städtischen Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit, verkehrlicher Nutzungen (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, verträglichem Liefer- und Ladeverkehr) oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gestaltet. Dafür wird auch wenn notwendig der ruhende Pkw-Verkehr im öffentlichen Raum an geeigneter Stelle reduziert und in Tiefgaragen, Parkhäusern und Quartiersgargen verlagert sowie effizienter organisiert.