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Operatives Ziel

2.4 Verlagerung des Parkens zugunsten des öffentlichen Raums

Bild: Radstation am Bahnhof

Zielformulierung

Der öffentliche Raum wird zugunsten der städtischen Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit, verkehrlicher Nutzungen (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, verträglichem Liefer- und Ladeverkehr) oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gestaltet. Dafür wird auch wenn notwendig der ruhende Pkw-Verkehr im öffentlichen Raum an geeigneter Stelle reduziert und in Tiefgaragen, Parkhäusern und Quartiersgargen verlagert sowie effizienter organisiert.