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SG03Dauerhaftes Angebot bzw. Netzwerkarbeit für mehr Gleichstellung und gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Bild: stock.adobe.com/Tonktiti

Fortschritt

Fortlaufend
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Beschreibung

Mit ihrem Netzwerkangebot für mehr Gleichstellung und gegen geschlechtsspezifische Gewalt leistet die Stadt Ludwigsburg ihren Beitrag zur Einhaltung der Europäischen Gesetzesvorgabe: "Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung".

Hintergrund:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erklärt in Artikel 3 dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zu den Aufgaben des Staates gehört die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Staat ist über das in der Verfassung verankerte Grundrecht dazu verpflichtet, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Bereits in der Präambel der Istanbul-Konvention wird von den Unterzeichnerstaaten, d. h. auch von Deutschland verlangt, anzuerkennen, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist. Darüber hinaus wird das Anerkenntnis eingefordert, dass historisch gewachsene ungleiche Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.

Das Europäische Gewaltschutzgesetz, mit dem Originaltitel: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt, ist seit dem 1. Februar 2018 rechtsbindend für Deutschland.

In "Artikel 4 - Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung" der Istanbul-Konvention sind unmissverständliche Vorgaben verschriftlicht, die auch in Ludwigsburg umzusetzen sind:

"(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des Rechts jeder Person, insbesondere von Frauen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich frei von Gewalt zu leben. (2) Die Vertragsparteien verurteilen jede Form von Diskriminierung der Frau und treffen unverzüglich die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu ihrer Verhütung (...)."

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.12.2025

    Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt

    Regelmäßige Treffen mit Repräsentant*innen des Hilfesystems

  • Zu erledigen31.12.2025

    Projektgruppe gegen Gewalt an Menschen mit Behinderung

    Regelmäßige Treffen des Netzwerkes unter Federführung Stabsstelle Inklusion sowie mit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises

Was wurde gemacht?

  • Erledigt06/30/2025

    Frauenraum und Gedankentanken - monatlicher Frauentreff

    Der Frauentreff dient zum persönlichen Austausch zu feministischen Themen: sexualisierte Gewalt, Care-Arbeit, Familie & Beruf, Frauen als Vorbilder und ihre Sichtbarkeit

  • Erledigt01/21/2025

    Vernetzung auf Landesebene

    Jährliche Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 07/09/2025