Beschreibung
Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden von der Stadtverwaltung ordnungsrechtlich untergebracht. Hierzu gehören neben Obdachlosen auch Geflüchtete, die nach der vorläufigen Unterbringung keinen eigenen Wohnraum finden. Die Stadtverwaltung greift auf unterschiedliche Maßnahmen zurück, um den Bedarf an Plätzen zu decken.
Es werden Wohnungen von Privatpersonen, Firmen, Freien Trägern oder der WBL angemietet. Darüber hinaus werden Wohnungen genutzt, die Teil anstehender Sanierungsprogramme sind und temporär zwischengenutzt werden können. Weitere Maßnahmen sind, die Nutzung städtischer Immobilien, die Übernahme ehemaliger Unterkünfte des Landkreise oder der Kauf von Immobilien und der Neubau von größeren Unterkünften (GUs) in Form von Modulen.
Damit ausreichend Plätze für die Unterbringung Geflüchteter vorhanden sind, ist es erforderlich jährlich den Bedarf zu ermitteln, fortzuschreiben und daraus eine Strategieplanung abzuleiten.