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Bild: stock.adobe.com/Stafeeva

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Fortlaufend

Jährlich ist zu prüfen ob die verfügbaren Kapazitäten in der kommunalen Anschlussunterbringung dem Bedarf entsprechen.

Beschreibung

Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden von der Stadtverwaltung ordnungsrechtlich untergebracht. Hierzu gehören neben Obdachlosen auch Geflüchtete, die nach der vorläufigen Unterbringung keinen eigenen Wohnraum finden. Die Stadtverwaltung greift auf unterschiedliche Maßnahmen zurück, um den Bedarf an Plätzen zu decken.

Es werden Wohnungen von Privatpersonen, Firmen, Freien Trägern oder der WBL angemietet. Darüber hinaus werden Wohnungen genutzt, die Teil anstehender Sanierungsprogramme sind und temporär zwischengenutzt werden können. Weitere Maßnahmen sind, die Nutzung städtischer Immobilien, die Übernahme ehemaliger Unterkünfte des Landkreise oder der Kauf von Immobilien und der Neubau von größeren Unterkünften (GUs) in Form von Modulen.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.6.2025

    Förderung beantragen - Landesförderung - Unterprogramm (AMIF) Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds

    Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 wurde eine Vielzahl an Objekten angemietet, um die in Ludwigsburg ankommenden Geflüchteten unterzubringen.

    Zur Entlastung der Kommunen hat das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ein Unterprogramm zur temporären Erhöhung der kommunalen Unterbringungskapazität mit Mitteln des Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 geschaffen. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel, welche der Bund an die Länder weitergegeben hat.

    Die Stadt Ludwigsburg hat einen Antrag auf Förderung gestellt. Bewilligungszeitraum ist der 25.02.2022-31.12.2023. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.

  • Zu erledigen2025

    Übernahme von Unterkünften des Landkreises

    Wenn die Flüchtlingszahlen rückläufig sind und Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung frei werden, wird gemeinsam mit dem Landkreis geprüft, ob einzelne Objekte vom Landkreis an die Stadt als Mieter übergehen können um diese für die Anschlussunterbringung zu nutzen.

    Im Jahr 2019 wurden zwei Unterkünfte mit 111 Plätzen vom Landkreis übernommen.
    Im Jahr 2020 wurde eine Unterkunft mit 121 Plätzen vom Landkreis übernommen.
    In den Jahren 2021 bis 2024 wurden keine Unterkünfte vom Landkreis übernommen.

  • Zu erledigen2025

    Sicherstellung der Anschlussunterbringung

    Für die Anschlussunterbringung werden Wohnungen angemietet, Neubauten erstellt, Wohnungen des Segments Abwohnen genutzt oder Unterkünfte vom Landkreis übernommen. Wie viele Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen, richtet sich nach dem Bedarf. Dieser resultiert u.a. aus der Zuweisungsquote des Landkreises und der Verweildauer der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung. Für die Anschlussunterbringung werden neben stadteigenen Wohnungen, Neubauten und temporären Unterkünften auch Wohnungen von der WBL, der Kirche oder von Privat angemietet.

    Im Jahr 2022 wurden 1.072 Plätze geschaffen um u.a. die Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Aufgrund des hohen Zustroms wurden erstmals Kapazitäten in den Ludwigsburger Hotels genutzt. Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützten die Verwaltung und vermieteten ihren privaten Wohnraum.

    Im Jahr 2023 wurden 697 Plätze geschaffen, ein Großteil davon in städtischem Eigentum.

  • Zu erledigen31.12.2025

    Jährliche Bedarfsermittlung und Strategieplanung

    Damit ausreichend Plätze für die Unterbringung Geflüchteter vorhanden sind, ist es erforderlich jährlich den Bedarf zu ermitteln, fortzuschreiben und daraus eine Strategieplanung abzuleiten.

    Für 2025 liegt die Aufnahmeverpflichtung bei 330 Personen aus anderen Nationen (Prognose des Landkreises). Hinzu kommen ca. 60 Personen aus der Ukraine (interne Annahme.)

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.12.2024

    Bedarfsplanung 2024

    Der Platzbedarf in der kommunalen Anschlussunterbringung konnte 2024 gedeckt werden. Es wurden 416 Personen aus anderen Nationen + 62 Ukrainer*innen kommunal untergebracht. Die Zugangszahlen der Ukrainer*innen waren stark rückläufig (2023=328 Personen; 2024=62 Personen). Demgegenüber stiegen die Zugangszahlen von Personen aus anderen Nationen. Die meisten Personen kamen aus Syrien (135 Personen).

    Trotz hoher Zugangszahlen im Jahr 2024 stieg der Platzbedarf netto nur geringfügig. Grund dafür waren die hohe Anzahl an Auszügen (439 Personen) und die unerwartet geringe Anzahl an Zugängen aus der Ukraine. Es ist das zweite Jahr in Folge, dass über 400 Personen ausgezogen sind. Diese Situation führte dazu, dass netto 150 Plätze abgebaut werden konnten. Insbesondere Objekte, die für die ukrainischen Geflüchteten angemietet wurden, konnten zum Teil wieder zurückgegeben werden. Es waren keine temporären Wohnmodule nötig und die Zuweisungsquote wurde erfüllt.

  • Erledigt31.12.2023

    Bedarfsplanung 2023

    Der Bedarf konnte im Jahr 2023 gedeckt werden. Die Zugangszahlen hatten sich im Vergleich zum Vorjahr auf 653 Zugänge reduziert (im Jahr 2022 waren es noch 1.048, davon 906 aus der Ukraine), waren aber im Vergleich zu den Jahren 2015 ff sehr hoch. Die größte Gruppe bildeten Ukrainer*innen mit 328 Zugängen (50% der Zugänge). Im Jahr 2023 kehrten viele Ukrainer*innen in ihr Heimatland zurück, so dass wir mit insgesamt 499 Auszügen, den höchste Wert seit 2015, verzeichneten.