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Bild: stock.adobe.com/Stafeeva

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Fortlaufend

Jährlich ist zu prüfen ob die verfügbaren Kapazitäten dem Bedarf entsprechen.

Beschreibung

Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden von der Stadtverwaltung ordnungsrechtlich untergebracht. Hierzu gehören neben Obdachlosen auch Geflüchtete, die nach der vorläufigen Unterbringung keinen eigenen Wohnraum finden. Die Stadtverwaltung greift auf unterschiedliche Maßnahmen zurück, um den Bedarf an Plätzen zu decken.

Es werden Wohnungen von Privatpersonen, Firmen, Freien Trägern oder der WBL angemietet. Darüber hinaus werden Wohnungen genutzt, die Teil anstehender Sanierungsprogramme sind und temporär zwischengenutzt werden können. Weitere Maßnahmen sind, die Nutzung städtischer Immobilien, die Übernahme ehemaliger Unterkünfte des Landkreise oder der Kauf von Immobilien und der Neubau von größeren Unterkünften (GUs) in Form von Modulen.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen28.2.2025

    Jährliche Bedarfsermittlung und Strategieplanung

    Damit ausreichend Plätze für die Unterbringung Geflüchteter vorhanden sind, ist es erforderlich jährlich den Bedarf zu ermitteln, fortzuschreiben und daraus eine Strategieplanung abzuleiten.

  • Zu erledigen2025

    Übernahme von Unterkünften des Landkreises

    Wenn die Flüchtlingszahlen rückläufig sind und Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung frei werden, wird gemeinsam mit dem Landkreis geprüft, ob einzelne Objekte vom Landkreis an die Stadt als Mieter übergehen können um diese für die Anschlussunterbringung zu nutzen.

    Im Jahr 2019 wurden zwei Unterkünfte mit 111 Plätzen vom Landkreis übernommen.
    Im Jahr 2020 wurde eine Unterkunft mit 121 Plätzen vom Landkreis übernommen.
    In den Jahren 2021 bis 2024 wurden keine Unterkünfte vom Landkreis übernommen.

  • Zu erledigen2025

    Sicherstellung der Anschlussunterbringung

    Für die Anschlussunterbringung werden Wohnungen angemietet, Neubauten erstellt, Wohnungen des Segments Abwohnen genutzt oder Unterkünfte vom Landkreis übernommen. Wie viele Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen, richtet sich nach dem Bedarf. Dieser resultiert u.a. aus der Zuweisungsquote des Landkreises und der Verweildauer der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung. Für die Anschlussunterbringung werden neben stadteigenen Wohnungen, Neubauten und temporären Unterkünften auch Wohnungen von der WBL, der Kirche oder von Privat angemietet.

    Im Jahr 2022 wurden 1.072 Plätze geschaffen um u.a. die Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Aufgrund des hohen Zustroms wurden erstmals Kapazitäten in den Ludwigsburger Hotels genutzt. Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützten die Verwaltung und vermieteten ihren privaten Wohnraum.

    Im Jahr 2023 wurden 697 Plätze geschaffen, ein Großteil davon in städtischem Eigentum.

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.12.2023

    Bedarfsplanung 2023

    Der Bedarf konnte im Jahr 2023 gedeckt werden. Die Zugangszahlen hatten sich im Vergleich zum Vorjahr auf 653 Zugänge reduziert (im Jahr 2022 waren es noch 1.048, davon 906 aus der Ukraine), waren aber im Vergleich zu den Jahren 2015 ff sehr hoch. Die größte Gruppe bildeten Ukrainer*innen mit 327 Zugängen (50% der Zugänge). Im Jahr 2023 kehrten viele Ukrainer*innen in ihr Heimatland zurück, so dass wir mit insgesamt 499 Auszügen, den höchste Wert seit 2015, verzeichneten.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

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Letzte Aktualisierung 22.10.2024