Beschreibung
Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden von der Stadtverwaltung ordnungsrechtlich untergebracht. Hierzu gehören neben Obdachlosen auch Geflüchtete, die nach der vorläufigen Unterbringung keinen eigenen Wohnraum finden. Die Stadtverwaltung greift auf unterschiedliche Maßnahmen zurück, um den Bedarf an Plätzen zu decken.
Es werden Wohnungen von Privatpersonen, Firmen, Freien Trägern oder der WBL angemietet. Darüber hinaus werden Wohnungen genutzt, die Teil anstehender Sanierungsprogramme sind und temporär zwischengenutzt werden können. Weitere Maßnahmen sind, die Nutzung städtischer Immobilien, die Übernahme ehemaliger Unterkünfte des Landkreise oder der Kauf von Immobilien und der Neubau von größeren Unterkünften (GUs) in Form von Modulen.
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 wurde eine Vielzahl an Objekten angemietet, um die in Ludwigsburg ankommenden Geflüchteten unterzubringen.
Zur Entlastung der Kommunen hat das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ein Unterprogramm zur temporären Erhöhung der kommunalen Unterbringungskapazität mit Mitteln des Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 geschaffen. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel, welche der Bund an die Länder weitergegeben hat.
Die Stadt Ludwigsburg hat einen Antrag auf Förderung gestellt. Bewilligungszeitraum ist der 25.02.2022-31.12.2023. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.