Beschreibung
Die Stadt Ludwigsburg stellt zielgruppenspezifische Beratungsangebote bereit, sofern sie nicht über Regelstrukturen abgedeckt sind. Die Bedarfe und die Notwendigkeit des Angebotes werden stetig überprüft.
Die Stadt Ludwigsburg stellt zielgruppenspezifische Beratungsangebote bereit, sofern sie nicht über Regelstrukturen abgedeckt sind. Die Bedarfe und die Notwendigkeit des Angebotes werden stetig überprüft.
Die Pflegestützpunkte beraten umfassend und individuell zu allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen: Orientiert an den Qualitätsstandards der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Beratung zu allen pflegerelevanten Themen und Fragen aus dem Vor- und Umfeld der Pflege.
Nähere Infos:
https://www.ludwigsburg.de/start/leben+in+ludwigsburg/pflegestuetzpunkt.html
Wird eine Unterkunft der vorläufigen Unterbringung in eine Anschlussunterbringung überführt und erfolgte die Beratung der Klienten bisher durch einen Freien Träger, wird geprüft ob die Beratung durch den Träger fortgeführt werden kann. Werden neue Gemeinschaftsunterkünfte in Betrieb genommen, erfolgt ebenfalls eine Prüfung, ob die Leistung durch einen anderen Träger erbracht werden kann.
Mit der Entscheidung der Rückdelegation des IM geht einher, dass die Beauftragung der Träger zum 31.12.2024 beendet wird.
Die Inklusionsbeauftragte bietet Sprechzeiten an.
Bürgerinnen und Bürger bekommen Hilfe, wenn städtische Einrichtungen nicht barrierefrei erreicht werden können. Auch bei allgemeinen Fragen zum Thema Barrierefreiheit können sich Betroffene an die Anlaufstelle wenden.
Auf Basis des am 29.11.2017 beschlossenen Personalkonzeptes (Vorlage 449/17) wurden die Integrationsmanagerinnen eingestellt. Ihre Aufgabe ist es das Integrationsmanagement des Landes umzusetzen, d.h.
Sie beraten die Klienten in der Kommunalen Anschlussunterbringung sowie Klienten mit einer Gestattung und Duldung, welche privat wohnen. Die Befähigung zur selbständigen Alltagsgestaltung ggf. unter Einbindung eines eigenen Netzwerkes sind dabei handlungsleitend.
Am 24.04.2024 hat der Gemeinderat entschieden, dass das Integrationsmanagement ab dem 01.01.2025 an den Landkreis zurück delegiert wird. Seit dem 19.08.2024 befindet sich das Integrationsmanagement in einer Übergangsphase. Die Geflüchteten können sich bei Bedarf an die offene Sprechstunde wenden, eine Fallzuständigkeit gibt es nicht mehr. Ab dem 01.01.2025 ist der Landkreis zuständig.
Am 24.04.2024 hat der Gemeinderat entschieden, dass die Flüchtlingssozialarbeit an den Landkreis zurück delegiert wird. Der damit zusammenhängende Übergangsprozess ist zu gestalten, damit die Beratung der Klienten und Klientinnen möglichst reibungslos fortgeführt werden kann.
Hierzu gehören folgende Aspekte, die zu klären sind:
https://admin.watch.kausal.tech/documents/438/Beschlussvorlage_nicht_oeffentlich.pdf