Beschreibung
Das Projekt „Schul-, Kultur- und Sportareal“ (SKS-Areal) in Oßweil zielt darauf ab, einen zentralen Ort zu schaffen, der verschiedene Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen zusammenführt. Es handelt sich um ein großes städtebauliches Vorhaben, das die bestehenden Strukturen in Oßweil modernisieren und erweitern soll.
Die Hauptkomponenten des Projekts umfassen:
- Neubau einer Mehrzweckhalle: Diese Halle dient als zentraler Veranstaltungsort für Sport, Kultur und Gemeinschaftsaktivitäten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Areals und soll verschiedene Nutzergruppen ansprechen.
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: Auf dem Areal sind verschiedene Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu finden u.a. die sanierte Grundschule Oßweil am östlichen Rand des Areals und eine Kita im Oßweiler Schloss. Durch einen Kita-Neubau sollen in Oßweil noch mehr Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
- Kulturelle Angebote: Das Projekt wird auch Einrichtungen für kulturelle Aktivitäten umfassen, die den Austausch und die Gemeinschaft fördern sollen. Insbesondere das Oßweiler Schloss wird hier perspektivisch in den Blick genommen.
- Sportanlagen: Neben der Mehrzweckhalle gibt es auch in restlichen Areal weitere Sportflächen z.B. einen Bolzplatz, Tennisplätze und eine große Spiel- und Sportfläche.
Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen sind unter dem Hashtag "SKS-Areal" zu finden.
Das SKS-Areal liegt im Sanierungsgebiet Oßweil und die Neuordnung des Areals ist ein wichtiges Sanierungsziel. Hierfür stehen Fördermittel zur Verfügung.
Historie:
Ausgehend von einem Neubau der Mehrzweckhalle wurde gemeinsam mit Bürgerschaft, Verwaltung und Politik ein Rahmenplan für das Gesamtareal erarbeitet. Dieser sollte dann weiterentwickelt werden. Ausgehend davon, dass der Neubau der MZH Oßweil zurückgestellt wurde, fokussiert sich der aufzustellende Bebauungsplan und die damit verbundenen Planungen zunächst auf den nördlichen Bereich des Areals um Kita-Neubau und Pflegeheim. Auch die Grünfläche Richtung Schule soll aufgewertet werden.
Mit dem Bebauungsplan sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der im Rahmenplan beschlossenen Maßnahmen zu schaffen: