Beschreibung
Brandschutzmaßnahmen und Erneuerung Trinkwassernetz:
Gemäß des vorliegenden Brandschutzgutachten müssen die notwendigen Treppenräume baulich ertüchtigt werden. Hierbei sind die den Treppenraum umschließenden Bauteile in Feuerwiderstandsklasse F90 sowie Türen in T30-RS-Qualität herzustellen.
Die Trinkwasserqualität wird seit Jahren von den Nutzern der Gebäude Wilhelmstraße 1-5 auf Grund von Geruch und Färbung beanstandet. In Folge der Betriebsjahre ist das Rohrmaterial in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wegen der Verschärfung der Trinkwasserverordnung sind Stagnationsleitungen rückzubauen.
Bauliche Mängel an Bauteilen die bekannt sind oder während der Umbaumaßnahme zum Vorschein kommen, insbesondere im Bereich von Leitungsdurchführungen der technischen Gebäudeausrüstung, sind zu ertüchtigen. Im Zuge der Baumaßnahmen werden in Teilbereichen erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen wie z.B. Bodenbelagsarbeiten und Malerarbeiten durchgeführt.
Im Zuge der Brandschutzertüchtigung sind daher zumindest die maroden, 40 Jahre alten Trinkwasserleitungen zu erneuern. Um den Aufwand für Sanitärinstallationen zu minimieren, wurde die Anzahl der Zapfstellen in Abstimmung mit Mitarbeitervertretern auf ein notwendiges Maß in Teeküchen und Besprechungsräumen reduziert.