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Operatives Ziel

3.1 Verhältnismäßige Erträge erwirtschaften

Bild: stock.adobe.com

Zielformulierung

Die Belastung der Steuerpflichtigen hält sich im Rahmen vergleichbarer Städte unserer Größenklasse (ca. 100 Tsd EW) und bewegt sich auf dem Niveau der Vergleichskommunen in Baden-Württemberg. Wir erheben die Gebühren und Entgelte nach dem Verursachungsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Unsere Erträge aus Mieten und Pachten orientieren sich am ortsüblichen Niveau und werden regelmäßig angepasst.

Begründung

Die Erträge der durch die Stadt beeinflussbaren Abgaben und Entgelte sind unverzichtbarer Finanzierungsanteil unseres städtischen Haushaltes. Der Gemeinderat bestimmt für die jeweiligen Gebührenbereiche Ziel-Deckungsgrade bzw. Steigerungsraten und Kalkulationsrhythmen.