Zielformulierung
Es ist für eine ausreichende Liquidität der städtischen Finanzen zu sorgen. Eine Mindestliquidität in Höhe der zweckgebundenen Rücklagen und Rückstellungen soll nicht unterschritten werden.
Begründung
Ausreichende Liquiditätsreserven zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit müssen vorgehalten werden, um alle rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können.