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Strategisches Ziel

1. Klimavorbildliche Verwaltung

Bild: Rathaus, Ludwigsburg

Zielformulierung

Die Stadtverwaltung erfüllt ihre Vorbildfunktion in Bezug auf die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung. Beide Aspekte werden beim täglichen Verwaltungshandeln standardisiert berücksichtigt.

Begründung

Kommunen sind ein zentraler Dreh- und Angelpunkt beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel. Sie nehmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Vorbildfunktion ein und sind Motoren dieser notwendiger Zukunftsentwicklungen (vgl. insbesondere § 7 KSG Baden-Württemberg).

Vor diesem Hintergrund hat sich das Land selbst das Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis 2030 treibhausgasneutral zu organisieren (§ 7 Abs. 2 KSG Ba-Wü). Für die Kommunen besagt das Klimaschutzgesetz, dass diese ihre Vorbildfunktion erfüllen und vom Land im Hinblick auf das Ziel, bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutrale Verwaltungen zu erreichen, unterstützt werden. Hierfür gibt es den sog. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunen.

Indikatoren zum strategischen Ziel:

11.a - Flächenspezifischer Wärmeverbrauch städtischer Gebäude
11.b - Flächenspezifischer Stromverbrauch städtischer Gebäude
11.c - PV-Leistung auf städtischen Gebäuden
11.d - THG-Emissionen der städtischen Gebäude
11.e - THG-Emissionen der Verwaltung

SDG Zuordnung

  • 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • 13. Maßnahmen zum Klimaschutz