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Bild: Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Beschreibung

Die weitere schrittweise Umsetzung der reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan. Ziel ist Tempo 40 auf den Hauptachsen, Tempo 30 auf den untergeordneten Achsen.

In allen Wohngebieten wurde mindestens eine Tempo-30-Regelung eingeführt

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Letzte Aktualisierung 23.10.2024