Beschreibung
Die Dienstanweisung „Nachhaltige Beschaffung“ ist eine verwaltungsinterne Selbstverpflichtung mit dem Ziel, klimafreundliche und zirkuläre Leistungen auf dem Markt gezielt zu fördern. Sie regelt seit 2018 die Umsetzung der Nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg und wurde zum 1. Januar 2024 aktualisiert. Die Anwendung ist für die gesamte Stadtverwaltung verbindlich.
Die Dienstanweisung zeigt die Potenziale nachhaltiger Beschaffung entlang des gesamten Beschaffungsprozesses auf, enthält konkrete Handlungsempfehlungen und definiert verbindliche Anforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte „Negativliste Beschaffung“, welche den Verzicht auf besonders umweltschädliche Leistungen regelt.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die „Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung“ bei Fachbereich 10 verantwortlich. Sie unterstützt die Stadtverwaltung bei der praktischen Anwendung der Dienstanweisung.