Beschreibung
Hinweis: Folgender Maßnahmen-Steckbrief ist Teil des aktuellen Klimaneutralitätskonzeptes der Stadt Ludwigsburg. Das Konzept wurde durch die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. im Jahr 2022 erstellt. Die Maßnahmen-Steckbriefe spiegeln daher den Stand zum damaligen Zeitpunkt wider, geben Empfehlungen zur Erreichung der Klimaneutralität und bilden einen Orientierungsrahmen für mögliche städtische Aktivitäten. Die konkrete Umsetzung ist an die jeweils aktuelle Situation anzupassen. Die unter „Aufgaben“ aufgeführten Punkte stellen die tatsächlich durchgeführten und zukünftig geplanten Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2035 dar.
Maßnahmen-Steckbrief
Ziel der Maßnahme ist es, den konsequenten und zügigen Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung der städtischen Gebäude voranzutreiben.
Ausgangslage: Im Bereich PV hat die Stadt bereits erste Anlagen auf kommunalen Dächern (inkl. Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Anlagen Externer auf überlassenen städtischen Dachflächen) mit einer Gesamtleistung von 925 kWp (Zielerreichungsgrad 6,58 %, Stand 2021) installiert. Ein 5-Jahres-Plan sieht den Zubau von etwa 5 MWp, realisiert durch die SWLB und einen externen Partner, vor.
Im Bereich Wärmeversorgung treibt der Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft die Umstellung der Wärmeversorgung städtischer Gebäude von fossilen auf regenerative Energieträger voran. Im Vergleich zum Jahr 2017 konnte der Anteil der mit Fernwärme versorgten städtischen Gebäude von 42 % auf 48 % im Jahr 2021 erhöht werden.
Energetische Sanierungen sorgen für einen geringeren Wärmeenergieverbrauch und ermöglichen eine niedertemperaturfähige Wärmeversorgung und damit, je nach Art der Wärmeversorgung, niedrigere Temperaturen im Wärmenetz oder einen effizienten Betrieb Wärmepumpe.
Umsetzungsempfehlung: Für die klimaneutrale Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften ist eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln, in der zum einen die zukünftige Wärmeversorgung wie auch die Potenziale zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle miteinbezogen werden. Dazu soll Personal für die Erstellung der Umsetzungsstrategie und für die Projektsteuerung und -planung der energetischen Sanierungen bei der Stadt aufgebaut werden. Städtisches Personal wie beispielsweise Hausmeister:innen soll für die professionelle Einstellung und Pflege der Anlagen im Betrieb (PV, Heizsysteme etc.) geschult werden. Damit werden städtische Beschäftigte personell und fachlich in die Lage versetzt, städtische Anlagen gut bauen, gut sanieren und gut betreiben zu können.
Handlungsschritte:
- Gewinnung und Weiterbildung von Fachpersonal
- Erstellung eines Ausbaufahrplans für die Wärmeversorgung und energetische Sanierung
- Systematische Umsetzung des Ausbaufahrplans und Evaluation der Fortschritte
Der aktuelle Projektleitfaden für Hochbaumaßnahmen soll weiterentwickelt werden. Punkte, die integriert werden sollen, sind: Gebäudeenergiegesetze, Anpassung Anforderungen an die Gebäudeautomation, nachhaltige Bauweise (Cradle-to-Cradle), Lebenszyklusbetrachtung, CO2-Bilanzierung, Umweltfolgekosten.
2022
Sowohl die Lebenszykluskostenbetrachtung (mit Berücksichtigung CO2-Preis) als auch die Ökobilanzierung sollen bei der Planung von mit Landesmitteln geförderten Großmaßnahmen (Neubau & Generalsanierung) zukünftig "standardmäßig" durchgeführt werden. Hierfür soll das kostenlose Planungswerkzeug des Landes "NBBW" vorzugsweise eingesetzt werden. Der Projektleitfaden für Hochbaumaßnahmen wurde um diese Anforderung ergänzt. Weiterhin wurde ergänzt: Anforderungen an eingesetzte Baumaterialien zur nachhaltigen Bauweise.
2017
Der erste Projektleitfaden für Hochbaumaßnahmen wurde 2017 entwickelt. Ziel des Projektleitfadens ist, bei vorgegebener Qualität die jährlichen Gesamtkosten über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren.